Allgemeine Geschäftsbedingungen für die

Psychologische Beratungspraxis von Barbara Philipp


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischer Beraterin und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts
Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der Psychologischen Beraterin, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Psychologische Beraterin zum Zwecke der Beratung, auch inklusive
Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.
Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Psychologischen Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.


§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages


Die Psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention anwendet.
Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu
erklären.
Die Psychologische Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.


§ 3 Mitwirkung des Klienten


Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.

Psychologische Beratungspraxis

 

Barbara Philipp

Hermann-Böttger-Weg 9

57076 Siegen

 

Mobil: 0163 6030 861